Niedersächsisches Finanzgericht BVerfG Beschluss v. - 3 K 289/95 EFG 2004 S. 438
Gesetze: NSpielbG 1973 § 3 Satz 1 Nr. 2 NSpielbG 1973 § 7 Gesetz zur Ergänzung abgaberechtlicher Vorschriften für öffentliche Spielbanken vom § 3
Verfassungswidrigkeit der Erhebung von Troncabgabe auf Grundlage des § 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Niedersächsisches Gesetz
über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom
Leitsatz
§ 3 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Ergänzung abgaberechtlicher Vorschriften für öffentliche Spielbanken vom
verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip und verfassungswidrig.
§ 7 Satz 1 Nr. 2 NSpielbG 1973 ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Rechtsstaatsprinzip
verfassungswidrig.
Die sachtypischen Besonderheiten der Troncabgabe rechtfertigen nicht die Annahme einer hinreichenden Tatbestandsbestimmtheit
des § 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 NSpielbG 1973.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 438 QAAAB-15588
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Niedersächsisches Finanzgericht BVerfG, Beschluss v. 15.05.2003 - 3 K 289/95
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