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Niedersächsisches Finanzgericht BVerfG Beschluss v. - 3 K 289/95 EFG 2004 S. 438

Gesetze: NSpielbG 1973 § 3 Satz 1 Nr. 2 NSpielbG 1973 § 7 Gesetz zur Ergänzung abgaberechtlicher Vorschriften für öffentliche Spielbanken vom § 3

Verfassungswidrigkeit der Erhebung von Troncabgabe auf Grundlage des § 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 Niedersächsisches Gesetz über die Zulassung öffentlicher Spielbanken vom

Leitsatz

  1. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Ergänzung abgaberechtlicher Vorschriften für öffentliche Spielbanken vom verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip und verfassungswidrig.

  2. § 7 Satz 1 Nr. 2 NSpielbG 1973 ist wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und das Rechtsstaatsprinzip verfassungswidrig.

  3. Die sachtypischen Besonderheiten der Troncabgabe rechtfertigen nicht die Annahme einer hinreichenden Tatbestandsbestimmtheit des § 7 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 NSpielbG 1973.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 438
QAAAB-15588

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Niedersächsisches Finanzgericht BVerfG, Beschluss v. 15.05.2003 - 3 K 289/95

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