Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 10277/00 EFG 2004 S. 468

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 170 Abs. 2 Nr. 1, AO § 171 Abs. 9

Festsetzungsverjährung bei Selbstanzeige

Leitsatz

  1. Bei Steuerhinterziehung beträgt die Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO zehn Jahre.

  2. Werden über Jahre hinweg grob unrichtige Angaben zur Höhe der Kapitaleinkünfte in den Steuererklärungen gemacht, ist eine Steuerhinterziehung nicht zweifelhaft.

  3. Der Lauf der Jahresfrist gem. § 171 Abs. 9 AO beginnt erst, wenn der Stpfl. seine Selbstanzeige hinsichtlich Steuerart und Veranlagungszeitraum konkretisiert. Es gehört zu den Mindestanforderungen an eine Selbstanzeige, dass der Stpfl. Steuerart und Veranlagungszeitraum benennt und die äußeren Umrisse des Sachverhaltes derart schildert, dass erkennbar wird, was Gegenstand der Selbstanzeige sein soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 468
EFG 2004 S. 468 Nr. 7
ZAAAB-15572

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.11.2003 - 1 K 10277/00

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen