Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlasung eines Appartements in einem Boardinghouse an die Wohnungseigentümergemeinschaft
zur weiteren Vermietung
Leitsatz
Die unternehmerische Tätigkeit wird nicht aufgegeben, wenn nach dem Konkurs eines gewerblichen Zwischenmieters ein unternehmerisch
genutztes Appartement in einem Boardinghouse der Wohnungseigentümergemeinschaft zur weiteren Vermietung überlassen wird.
Die Überlassung eines Appartements an die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt nicht wie ein Gesellschafterbeitrag, sondern
als entgeltliche Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Vertrages besonderer Art, wenn das Entgelt nach der gesetzlichen Regelung
des § 743 Abs. 1 BGB entsprechend der Miteigentumsanteile bemessen wird.
Fundstelle(n): EFG 2004 S. 453 EFG 2004 S. 453 Nr. 6 KAAAB-15483
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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 16.09.2003 - II 457/2001
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