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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - II 457/2001 EFG 2004 S. 453

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1Nr. 2a UStG § 4 Nr. 12aUStG § 15a Abs. 1UStG § 15a Abs. 4UStDV § 44 Abs. 4

Kein Entnahmeeigenverbrauch durch die Überlasung eines Appartements in einem Boardinghouse an die Wohnungseigentümergemeinschaft zur weiteren Vermietung

Leitsatz

Die unternehmerische Tätigkeit wird nicht aufgegeben, wenn nach dem Konkurs eines gewerblichen Zwischenmieters ein unternehmerisch genutztes Appartement in einem Boardinghouse der Wohnungseigentümergemeinschaft zur weiteren Vermietung überlassen wird.

Die Überlassung eines Appartements an die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt nicht wie ein Gesellschafterbeitrag, sondern als entgeltliche Nutzungsüberlassung im Rahmen eines Vertrages besonderer Art, wenn das Entgelt nach der gesetzlichen Regelung des § 743 Abs. 1 BGB entsprechend der Miteigentumsanteile bemessen wird.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 453
EFG 2004 S. 453 Nr. 6
KAAAB-15483

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 16.09.2003 - II 457/2001

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