Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§§ 9, 11, 21 EStG)
Wie der entschieden hat, sind Aufwendungen für Erhaltungsmaßnahmen, die der Stpfl. an seiner selbstgenutzten Wohnung noch während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung durchführt, grds. im Jahr der Zahlung als WK abziehbar. Es kommt nicht darauf an, ob zu diesem Zeitpunkt die sog. große Übergangsregelung noch anwendbar ist (gegen , BStBl 1998 I S. 1418). – Anmerkung: Von der typisierenden Zuordnung der Erhaltungsmaßnahmen nach ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit ist bereits der IV. Senat in einem Fall zur Beendigung der Nutzungswertbesteuerung ausgegangen (, BStBl 2003 II S. 837).