Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderungen in den Einkommensteuer-Richtlinien 2003 (Teil A)
KernaussagenDie EStR 2003 berücksichtigen die Gesetzesänderungen seit 2001, die neuere Rechtsprechung und die in der Zwischenzeit ergangenen Verwaltungsanweisungen. Für die Praxis bedeutsame Änderungen ergeben sich u. a. zur Bewertung des Vorratsvermögens, bei den Aussagen zu § 6b EStG sowie durch die Anhebung der Nichtaufgriffsgrenze zur Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Gebäuden auf 1 000 €.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Einführung | • | Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen | ||
II. | Die Änderungen im Einzelnen | • | Aufwendungen für Lebensführung | ||
• | Ermittlung der festzusetzenden ESt | • | Nicht abzugsfähige Aufwendungen | ||
• | Negative ausländische Einkünfte | • | Bewertung des Vorratsvermögens | ||
• | Steuerbefreiungen | • | Gewinnübertragung gem. § 6b EStG | ||
• | Betriebsvermögensvergleich | • | Beginn der AfA |
I. Einführung
Die nach Zustimmung des Bundesrats veröffentlichten EStR 2003 lösen die EStR 2001 ab und sind ab VZ 2003 anzuwenden. Ihren Ausführungen entgegenstehende Anweisungen sind nicht mehr anwendbar. die EStR 2003 wurden auf der Grundlage der Regelungen des EStG 2002 i. d. F. der Bekanntmachung vom (BGBl I S. 4210), zuletzt geändert durch Art. 1 Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) vom (BGBl I S. 660), erlassen. Spätere Änderungen des EStG, dies gilt bereits für die Änderungen durch das Kleinunternehmerförderung...BGBl I S. 1550