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Geschäftsführergehälter im Abkommensrecht – teilweise Durchbrechung des Tätigkeitsstaatsprinzips –
Im Inland ansässige Geschäftsführer einer ausländischen Körperschaft und im Ausland ansässige Geschäftsführer einer inländischen Körperschaft, die regelmäßig Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielen, unterliegen nach den meisten DBA der Besteuerung im Tätigkeitsstaat entsprechend Art. 15 OECD-MA.
Einige DBA sehen hier allerdings Sonderregelungen vor, die das Prinzip der Besteuerung am Ort der Tätigkeit durchbrechen.
Der folgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die unterschiedlichen Regelungen geben. Dabei soll auch die Situation des im Inland beschränkt steuerpflichtigen Geschäftsführers einer deutschen Körperschaft erörtert werden.
I. Nationales Recht
1. Unbeschränkt Steuerpflichtiger
Geschäftsführer mit Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO) im Inland unterliegen im Rahmen der unbeschränkten deutschen Einkommensteuerpflicht dem Welteinkommensprinzip (§ 1 Abs. 1 EStG). Nach § 19 EStG sind grundsätzlich sämtliche Einkünfte steuerpflichtig, egal in welchem Land die Körperschaft, für die der Steuerpflichtige als Geschäftsführer tätig wird, ansässig ist. Die Einkünfte sind in Deutschland unter Progressionsvorbehalt freizustellen, wenn nach einem konkreten DB...