Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht des Schweizer Kantons Genf
I. Überblick
1. Einführung
Der Große Rat des Kantons Genf hat am eine Gesetzesrevision im Bereich der kantonalen Erbschaft- und Schenkungsteuer beschlossen (zur Rechtslage vor der Gesetzesrevision vgl. Hindersmann/Myßen, a. a. O., Rn. 1881 ff.) Die Annahme durch die Stimmbürger des Kantons im Referendum am gilt als sicher. Die Steuerhoheit im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer liegt in der Schweiz bei den Kantonen. Dem Bund steht insoweit nicht das Recht zu, diese Steuer zu erheben. Dies führte – insbesondere in den letzten Jahren – zu einem regen Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer. In der Absicht, den Wegzug potenter Steuerzahler zu verhindern und gleichzeitig wohlhabende Bürger anzulocken, haben die meisten Kantone die Erbschaft- und Schenkungsteuer für erbschaft- oder schenkungsteuerlich relevante Vermögensübergänge zwischen Ehegatten und dem Erblasser/Schenker und deren Kindern abgeschafft (zu den Entwicklungen der letzten Jahre vgl. Schindhelm/Hindersmann, ErbStB 2003, S. 263). Genau diesen Punkt betrifft auch die vom Großen Rat angenommene Gesetzes...