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IWB Nr. 1 vom Seite 37 Fach 11 Europäische -Gemeinschaften Gr. 2 Seite 600

Die Entscheidung des EuGH zu den „Open Skies”-Abkommen

– Auswirkungen auf die Abkommensberechtigung von Personengesellschaften und Betriebsstätten sowie Art. 28 DBA-USA (LOB-Klausel) und § 50d Abs. 3 EStG

von Dipl.-Betriebswirt (FH) Arne Schnitger, CPA, LL.M., Berlin

Bisher wurde den Entscheidungen des EuGH zu den sog. „Open Skies„-Abkommen verschiedener Mitgliedstaaten mit den USA in der deutschen steuerlichen Fachliteratur vergleichsweise wenig Beachtung beigemessen (vgl. jedoch bereits Craig, Bulletin for international fiscal documentation 57, S. 38 no. 2, S. 63 ff.). Dieses verwundert zunächst nicht besonders, betreffen diese doch eigentlich nur die Regelung des Luftverkehrs zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten und den USA. Darüber hinaus besitzen die Entscheidungen jedoch nicht unerheblichen richtungsweisenden Charakter für eine Fülle von Fragen bei der Anwendung von DBA. Dieser Beitrag hat zum Ziel, zunächst kurz die Entscheidungsgründe des EuGH in seinen Urteilen zu den Rs. Open Skies wiederzugeben und nachfolgend Überlegungen zu den Auswirkungen bei Übertragung der Entscheidungsgründe auf das Recht der DBA anzustellen.

I. Entscheidung zu den „Open Skies„-Abkommen

1. Eingriff in die Außenkompetenz der Gemeinschaft

Die betreffen mehrere von Mitgliedstaaten (namentlich Großbritannien und Nordirland, Rs. C-466/98; Dänemark, Rs. C-467/98; Schweden, Rs. C-468/98; Finn...BGBl II 1956

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