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IWB 22/2003 S. 800

Frankreich | geplante Körperschaftsteueränderungen in 2004

Der Zuschlag von 3 % auf die Körperschaftsteuer bleibt aufrecht erhalten. Die Beschränkung der Vortragsfähigkeit von Verlusten auf fünf Jahre (außer von Verlusten, die aus AfA stammen) soll ab dem 1. 1. 2004 aufgehoben werden. Voraussichtlich wird die Neuregelung Verluste betreffen, die in ab dem endenden Wirtschaftsjahren realisiert wurden. Das System der steuerlichen Subvention von Forschungs- und Entwicklungsaufwand wird ab dem wie folgt aussehen: Mindeststeuergutschrift i. H. von 5 % des entsprechenden Forschungs- und Entwicklungsaufwands, erhöht um 45 % der Steigerung dieses Aufwands im Verhältnis zum vorausgegangenen Wirtschaftsjahr. Der Jahreshöchstbetrag der Steuergutschrift wird von 6,1 Mio € auf 8 Mio € erhöht. Die wichtigste Änderung bei der Körperschaf...

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