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Neuregelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung nach § 8a KStG
I. Neuregelungsbedarf wegen Europarechtswidrigkeit
Die Neuregelung des § 8a KStG durch das „Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz„ (sog. „Korb II„) v. (BGBl 2003 I S. 2840) war erforderlich geworden, da der EuGH in seinem Urt. v. - Rs. C-324/00 (BFH/NV 2003 S. 98) in der Sache „Lankhorst-Hohorst„ festgestellt hatte, dass die bisherige deutsche Regelung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung gegen die EG-rechtlich garantierte Niederlassungsfreiheit (Art. 43 EG-Vertrag) verstößt. Die Regelung stelle eine Diskriminierung ausländischer Anteilseigner dar, da Zinszahlungen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Tochtergesellschaft an einen ausländischen bzw. nicht zur Anrechnung berechtigten Anteilseigner der Regelung des § 8a KStG a. F. unterfielen, während Zinszahlungen an einen inländischen Anteilseigner nicht von der Regelung erfasst wurden (vgl. dazu NWB Blickpunkt Steuern 3/2003 Heft 12/2003). Die FinVerw reagierte mit bundesweit abgestimmten Nichtanwendungserlassen zu § 8a KStG a. F. im Hinblick auf alle verfahrensrechtlich noch offenen Fälle für bestimmte EU-Anteilseigner (vgl.