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Berufsrecht | Widerruf der Bestellung als Steuerberater (46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG)
Die Rechtsfrage, ob ein Vermögensverfall i. S. des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG auch dann anzunehmen ist, wenn die Zahlungsunfähigkeit des Steuerberaters nicht durch eigenes, sondern durch fremdes Verschulden hervorgerufen worden ist, ist nicht klärungsbedürftig i. S. des § 115 Abs. 2 FGO. Sie lässt sich nach dem Wortlaut des Gesetzes nur in der Weise beantworten, dass es bei der Prüfung, ob das Tatbestandsmerkmal der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis vorliegt, welches die Vermutung des Vermögensverfalls begründet, auf die Frage des Verschuldens des Steuerberaters nicht ankommt ().