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Kündigungsrecht | Kündigungsschutz im Kleinbetrieb
Die auch außerhalb des KSchG gebotene Berücksichtigung des durch langjährige Beschäftigung entstandenen Vertrauens erfordert, dass der Grund für Kündigungen gegenüber langjährig beschäftigten Arbeitnehmern auch angesichts der Betriebszugehörigkeit „einleuchten„ muss. Es kann deshalb als treuwidrig zu werten sein, wenn der Arbeitgeber die Kündigung auf auch im Kleinbetrieb eindeutig nicht ins Gewicht fallende einmalige Fehler eines seit Jahrzehnten beanstandungsfrei beschäftigten Arbeitnehmers stützen will. Allein eine längere Betriebszugehörigkeit führt jedoch nicht zur Anwendung der nach dem KSchG geltenden Maßstäbe ().