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Energiewirtschaft | Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes v. ist im BGBl 2003 I S. 3074 verkündet worden und am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie neu gefasst; sie beträgt mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde. Die Vergütung erhöht sich für Anlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind. Für Anlagen, die bis zum in Betrieb genommen worden sind, gelten die bisherigen Vorschriften.