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Lohnsteuer | Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei mehreren Wohnungen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG)
Hat ein AN mehrere Wohnungen, z. B. eine Familienwohnung am Hauptwohnsitz und eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort, so kommt der WK-Abzug zwar grds. nur für Fahrten von und zu der Wohnung in Betracht, die der Arbeitsstätte am nächsten liegt. Fahrten zwischen der weiter entfernt liegenden Wohnung und der Arbeitsstätte werden jedoch dann berücksichtigt, wenn diese Wohnung den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Stpfl. bildet und (zusätzlich) von diesem „nicht nur gelegentlich„ aufgesucht wird (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 3 EStG). Ob ein AN seine weiter entfernt liegende Familienwohnung „nicht nur gelegentlich„ aufsucht, ist nach dem anhand einer Gesamtwürdigung zu beurteilen. Fünf Fahrten im Kj können bei entsprechenden Umständen ausreichend sein (gegen Abschn. 42 Abs. 3 Satz 5 LStR 1996).