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Änderungen des Investitionszulagengesetzes durch das Steueränderungsgesetz 2003
Das InvZulG 1999 i. d. F. der Bekanntmachung v. (BGBl 2002 I S. 4034) ist durch Art. 14 StÄndG 2003 v. (BGBl 2003 I S. 2645) geändert worden. Die Änderungen enthalten eine Anpassung des InvZulG 1999 im Bereich der InvZ für betriebliche Investitionen an beihilferechtliche Rahmenregelungen der Europäischen Gemeinschaft. Sie waren erforderlich geworden, um die ausstehende Genehmigung der EU-Kommission für die betriebliche InvZ für im Jahr 2004 begonnene und abgeschlossene betriebliche Investitionen zu erhalten. Die Gesetzesänderungen beruhen auf dem von den Regierungsfraktionen und der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drucks. 15/1562, 15/1621, 15/1798) und der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags (BT-Drucks. 15/1928 und 15/1945).
I. Wegfall des Genehmigungsvorbehalts für die Förderung von im Jahr 2004 begonnenen und abgeschlossenen betrieblichen Investitionen
Das InvZulG 1999 fördert letztmals vor dem abgeschlossene betriebliche Investitionen in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen (§ 2 Abs. 4 Nr. 1 InvZulG 1999). Bisher stand nach § 10 Abs. 1 InvZulG 1999 die Förderung von nach dem begonnenen betrieblichen Investitionen aber unter dem Vorbehalt der Genehm...