Anwendbarkeit des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann, wenn ein Grundlagenbescheid bereits einmal zutreffend ausgewertet war und
erst danach der Finanzbehörde ein Fehler in der Auswertung unterläuft
Leitsatz
Die Befugnis zur Anpassung eines Folgebescheids (Einkommensteuer) an einen Grundlagenbescheid (Einkünftefeststellung) mit
dem Ziel der Herbeiführung des materiell richtigen Ergebnisses besteht auch dann, wenn das Ergebnis der Einkünftefeststellung
bereits einmal zutreffend durch Änderung des Einkommensbescheids übernommen worden war und erst bei einer weiteren Änderung
des Folgebescheids fehlerhaft ausgewertet wird.
Eine Verwirkung der fortbestehenden Änderungsbefugnis scheidet aus, wenn die zwischenzeitliche Fehlerhaftigkeit der Auswertung
des Grundlagenbescheids für den Steuerpflichtigen erkennbar war.
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 286 Nr. 5 EFG 2004 S. 238 EFG 2004 S. 238 Nr. 4 QAAAB-14713
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2003 - 3 V 4017/03 A (E)
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