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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 3 V 4017/03 A (E) EFG 2004 S. 238

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Anwendbarkeit des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO auch dann, wenn ein Grundlagenbescheid bereits einmal zutreffend ausgewertet war und erst danach der Finanzbehörde ein Fehler in der Auswertung unterläuft

Leitsatz

  1. Die Befugnis zur Anpassung eines Folgebescheids (Einkommensteuer) an einen Grundlagenbescheid (Einkünftefeststellung) mit dem Ziel der Herbeiführung des materiell richtigen Ergebnisses besteht auch dann, wenn das Ergebnis der Einkünftefeststellung bereits einmal zutreffend durch Änderung des Einkommensbescheids übernommen worden war und erst bei einer weiteren Änderung des Folgebescheids fehlerhaft ausgewertet wird.

  2. Eine Verwirkung der fortbestehenden Änderungsbefugnis scheidet aus, wenn die zwischenzeitliche Fehlerhaftigkeit der Auswertung des Grundlagenbescheids für den Steuerpflichtigen erkennbar war.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 286 Nr. 5
EFG 2004 S. 238
EFG 2004 S. 238 Nr. 4
QAAAB-14713

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2003 - 3 V 4017/03 A (E)

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