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Öffentlicher Dienst | Ausgleichszulagen bei verminderter Leistungsfähigkeit
Nach § 56 BAT erhält ein Angestellter, der infolge einer Berufskrankheit, die er nach einer mindestens dreijährigen ununterbrochenen Beschäftigung bei seinem Arbeitgeber erlitten hat, in seiner bisherigen Verfügungsgruppe nicht mehr voll leistungsfähig ist und deshalb in einer niedrigeren Vergütungsgruppe weiterbeschäftigt wird, eine Ausgleichszulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der ihm in der neuen Vergütungsgruppe jeweils zustehenden Grundvergütung zuzüglich der allgemeinen Zulage und der Grundvergütung zuzüglich der allgemeinen Zulage, die er in der verlassenen Vergütungsgruppe zuletzt bezogen hat. Das Tatbestandsmerkmal „nicht mehr voll leistungsfähig„ ist tätigkeitsbezogen und betrifft die dem Angestellten konkret zugewiesene Tätigkeit. Diese Voraussetzungen erfüllt der An...