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Umsatzsteuer | Einschaltung von Unternehmern in die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
Der (NWB EN-Nr. 802/2002) entschieden, dass ein mit der Durchführung einer hoheitlichen Pflichtaufgabe betrauter Unternehmer umsatzsteuerrechtlich als Leistender an den Bürger anzusehen ist, wenn er bei der Ausführung der Leistung ihm gegenüber – unabhängig von der öffentlich-rechtlichen Berechtigung – im eigenen Namen aufgetreten ist. Gemäß gilt hierzu Folgendes: Soweit im (BStBl 1991 I S. 81) im Hinblick darauf, dass öffentlich-rechtlich gegenüber dem Bürger allein der Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet ist, für die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Schluss gezogen worden ist, der eingeschaltete Unternehmer könne seine Leistung nicht gegenüber dem Bürger, sondern...