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Abgabenordnung | Auskunft mit Bindungswirkung nach Treu und Glauben
Die FÄ können nach Maßgabe der einschlägigen Rspr. (vgl. , BStBl 1961 III S. 562; v. - IV R 49/77, BStBl 1981 II S. 538, und v. - IV R 36/79, BStBl 1983 II S. 459) auch außerhalb der Regelungen der §§ 204 ff. AO und des § 42e EStG verbindliche Auskünfte über die stl. Beurteilung von genau bestimmten Sachverhalten erteilen, wenn daran im Hinblick auf die erheblichen stl. Auswirkungen ein besonderes Interesse besteht. Das BMF nimmt mit Schr. v. - IV A 4 - S 0430 - 7/03 ausführlich zu verbindlichen Auskünften Stellung. Es werden folgende Punkte behandelt: Zuständigkeit, Form, Inhalt und Voraussetzungen des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft, Erteilung einer verbindlichen Auskunft, Bindungswirkung und Rechtsbehelfsmöglichkeiten.