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Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
I. Ausgangslage: Die Entscheidung des BVerfG
Das (BStBl 2002 II S. 618) die unterschiedliche Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Pensionen als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen (s. dazu Fischer, NWB F. 3 S. 11985). Die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelungen ergibt sich nach Auffassung des BVerfG durch einen Vergleich der stl. Behandlung der Alterseinkünfte von Rentnern und Pensionären in der Erwerbs- und Nacherwerbsphase.
Bei Beamten erfolgt der Aufbau der Altersversorgung in der Erwerbsphase aus unversteuerten Mitteln. In der Nacherwerbsphase sind hingegen die Pensionen nach Abzug eines Versorgungsfreibetrags in Höhe von 40 v. H. der Versorgungsbezüge, höchstens 3 072 €, und eines AN-Pauschbetrags von 1 044 € (ab 920 €) in voller Höhe steuerpflichtig.
Bei AN beruht die von ihnen bezogene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem ArbG- und AN-Anteil. Der ArbG-Anteil ist nach § 3 Nr. 62 EStG in der Erwerbsphase steuerfrei. Der AN-Anteil ist zwar grds. vom AN individuell zu versteuern, er kann jedoch – zumindest teilweise – stl. als Sonderausgabe berücksichtigt werden, so da...