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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 2659/91 E EFG 2001 S. 972

Gesetze: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 24 Nr. 2, BGB § 367 Abs. 1, EStR R 139 Abs. 11

Veränderbare wiederkehrende Bezüge und Sofortversteuerung bei Betriebsveräußerung

Leitsatz

  1. Die Wahl der Sofortversteuerung bei Veräußerung eines Kommanditanteils ist auch bei Vereinbarung wiederkehrender Bezüge in Gestalt einer Gewinnbeteiligung als Kaufpreis zulässig.

  2. Die Ermittlung des bei Zufluss zu versteuernden Zinsanteils (5,5%) erfolgt in diesem Fall durch jährliche Neubewertung der Forderung unter Berücksichtigung des Gewinnanteils des Vorjahres. Die unveränderte Zugrundelegung des im Zeitpunkt der Veräußerung festgestellten Kapitalwerts führt demgegenüber bei variablen Bezügen zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 1030 Nr. 19
EFG 2001 S. 972
JAAAB-14267

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.12.2000 - 7 K 2659/91 E

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