Investitionszulagenberechtigung des entgeltlichen
Nießbrauchers eines Wirtschaftsguts nach
§ 3 InvZulG
1999
Investitionszulage 1999
Leitsatz
Wendet der dinglich
Nutzungsberechtigte eines Gebäudes, der aus dessen entgeltlicher
Überlassung an Dritte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
erzielt, Aufwendungen für die Durchführung von Erhaltungsarbeiten
auf, können diese nach
§ 3 InvZulG
begünstigungsfähig sein. Die Vorschrift fordert weder
zivilrechtliches noch wirtschaftliches Eigentum an dem vermieteten
Gebäude. Offen blieb, ob durch Mieter getätigte Investitionen
ebenfalls nach
§ 3 InvZulG 1999
begünstigt sein könnten. Das Fehlen von Vermietungseinkünften,
einer Verwaltungsbefugnis und die das Eigentum an einer Wohnung voraussetzende
Förderung von Modernisierungsmaßnahmen nach
§ 4 InvZulG 1999
sprechen jedoch dagegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 170 Nr. 3 EFG 2001 S. 1620 TAAAB-14187
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Online-Dokument
Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 22.08.2001 - III 911/00
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