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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - III 911/00 EFG 2001 S. 1620

Gesetze: InvZulG 1999 § 3, AO 1977 § 39, InvZulG 1999 § 4

Investitionszulagenberechtigung des entgeltlichen Nießbrauchers eines Wirtschaftsguts nach § 3 InvZulG 1999

Investitionszulage 1999

Leitsatz

Wendet der dinglich Nutzungsberechtigte eines Gebäudes, der aus dessen entgeltlicher Überlassung an Dritte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, Aufwendungen für die Durchführung von Erhaltungsarbeiten auf, können diese nach § 3 InvZulG begünstigungsfähig sein. Die Vorschrift fordert weder zivilrechtliches noch wirtschaftliches Eigentum an dem vermieteten Gebäude. Offen blieb, ob durch Mieter getätigte Investitionen ebenfalls nach § 3 InvZulG 1999 begünstigt sein könnten. Das Fehlen von Vermietungseinkünften, einer Verwaltungsbefugnis und die das Eigentum an einer Wohnung voraussetzende Förderung von Modernisierungsmaßnahmen nach § 4 InvZulG 1999 sprechen jedoch dagegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2002 S. 170 Nr. 3
EFG 2001 S. 1620
TAAAB-14187

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Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 22.08.2001 - III 911/00

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