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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 8103/99 Kg EFG 2000 S. 1338

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a

Firmeninternes Anlernverhältnis als Berufsausbildung

Leitsatz

Ein firmeninternes Anlernverhältnis kann als Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG anzusehen sein, wenn diesem ein vergleichbaren staatlich geregelten Ausbildungswegen entsprechender Ausbildungsplan zugrundeliegt, durch die abschließende Prüfung eine berufliche Qualifikation erreicht wird und bei der Maßnahme nicht die Arbeitsleistung gegen Entgelt, sondern der Ausbildungscharakter im Vordergrund steht.

Fundstelle(n):
EFG 2000 S. 1338
CAAAB-14171

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 08.08.2000 - 14 K 8103/99 Kg

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