Keine Diskriminierung nach dem DBA USA bei Nichtgewährung des bewertungsrechtlichen Schachtelprivilegs
Leitsatz
Einer gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 24 Abs. 2 DBA USA verstoßenden Diskriminierung kann entgegenstehen, dass sich
die Verhältnisses des ausländischen Betriebsstätten-Unternehmens wesentlich von denen eines inländischen Vergleichsunternehmens
unterscheiden.
Die unterschiedliche vermögensteuerliche Erfassung von Anteilseignern inländischer und ausländischer Gesellschaften ist ein
für die Prüfung des Gleichbehandlungsgebots des Art. 24 Abs. 2 DBA USA wesentlicher Umstand.
Es liegt kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 24 Abs. 2 DBA USA vor, wenn bei der Einheitswertfestsetzung
für die inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft die Vergünstigung des § 102 Abs. 1 BewG (sog. Schachtelprivileg)
nicht gewährt wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 898 Nr. 15 EFG 2004 S. 86 EFG 2004 S. 86 Nr. 2 XAAAB-14083
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.09.2003 - VII 196/00
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