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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VII 196/00 EFG 2004 S. 86

Gesetze: BewG § 102 Abs. 1, BewG § 121 Abs. 1, BewG § 121 Abs. 2 Nr. 3, DBA USA Art. 24 Abs. 2

Keine Diskriminierung nach dem DBA USA bei Nichtgewährung des bewertungsrechtlichen Schachtelprivilegs

Leitsatz

Einer gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 24 Abs. 2 DBA USA verstoßenden Diskriminierung kann entgegenstehen, dass sich die Verhältnisses des ausländischen Betriebsstätten-Unternehmens wesentlich von denen eines inländischen Vergleichsunternehmens unterscheiden.

Die unterschiedliche vermögensteuerliche Erfassung von Anteilseignern inländischer und ausländischer Gesellschaften ist ein für die Prüfung des Gleichbehandlungsgebots des Art. 24 Abs. 2 DBA USA wesentlicher Umstand.

Es liegt kein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 24 Abs. 2 DBA USA vor, wenn bei der Einheitswertfestsetzung für die inländische Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft die Vergünstigung des § 102 Abs. 1 BewG (sog. Schachtelprivileg) nicht gewährt wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 898 Nr. 15
EFG 2004 S. 86
EFG 2004 S. 86 Nr. 2
XAAAB-14083

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.09.2003 - VII 196/00

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