Verdeckte Gewinnausschüttung durch Überlassung einer Ferienwohnung in der Schweiz
Leitsatz
Die Nutzungsüberlassung einer Ferienwohnung in der Schweiz kann als verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Einkünfte
auf Kapitalvermögen gem. § 20 EStG zu versteuern sein.
Der Annahme einer verdeckte Gewinnausschüttung steht nicht entgegen, dass eine AG möglicherweise allein aus privaten Motiven
gegründet worden ist, um ein Feriendomizil in der Schweiz erwerben zu können.
Eine nach schweizerischem Recht errichtete AG ist einer deutschen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vergleichbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 18 Nr. 1 EFG 2004 S. 124 EFG 2004 S. 124 Nr. 2 YAAAB-13948
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.08.2003 - 11 K 499/98
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