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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 499/98 EFG 2004 S. 124

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Überlassung einer Ferienwohnung in der Schweiz

Leitsatz

  1. Die Nutzungsüberlassung einer Ferienwohnung in der Schweiz kann als verdeckte Gewinnausschüttung im Rahmen der Einkünfte auf Kapitalvermögen gem. § 20 EStG zu versteuern sein.

  2. Der Annahme einer verdeckte Gewinnausschüttung steht nicht entgegen, dass eine AG möglicherweise allein aus privaten Motiven gegründet worden ist, um ein Feriendomizil in der Schweiz erwerben zu können.

  3. Eine nach schweizerischem Recht errichtete AG ist einer deutschen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vergleichbar.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 18 Nr. 1
EFG 2004 S. 124
EFG 2004 S. 124 Nr. 2
YAAAB-13948

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 21.08.2003 - 11 K 499/98

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