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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 4 K 3343/02 EFG 2003 S. 1492

Gesetze: GG Art. 103 Abs. 1, GG Art. 101 Abs. 1

Unzulässigkeit der Gegenvorstellung bei Richterablehnung

Leitsatz

Die Gegenvorstellung gegen einen finanzgerichtlichen Senatsbeschluss, der den Antrag auf Befangenheit eines Richters abweist, ist unzulässig.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1492
EFG 2003 S. 1492 Nr. 20
WAAAB-13927

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 04.07.2003 - 4 K 3343/02

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