Kanalanschlusskosten für bebaute landwirtschaftliche Grundstücke, bei denen das Wohnhaus bisher durch eine hauseigene
Kläranlage erschlossen war, als abzugsfähige Betriebsausgaben
Leitsatz
Das Ersetzen oder Modernisierung vorhandener Erschließungseinrichtungen führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten sondern
zu Erhaltungsaufwand, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.
Dieser Grundsatz gilt für alle Einkunftsarten in gleicher Weise.
Kanalanschlusskosten für bebaute landwirtschaftliche Grundstücke, bei denen das Wohnhaus bisher durch eine hauseigene Kläranlage
erschlossen war, stellen daher - unabhängig von der Größe des Grundstücks – abzugsfähige Betriebsausgaben dar.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 619 Nr. 12 KAAAB-13487
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.08.2000 - 15 K 229/98
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