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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 15 K 229/98

Gesetze: EStG § 13, EStG § 4 Abs. 4

Kanalanschlusskosten für bebaute landwirtschaftliche Grundstücke, bei denen das Wohnhaus bisher durch eine hauseigene Kläranlage erschlossen war, als abzugsfähige Betriebsausgaben

Leitsatz

  1. Das Ersetzen oder Modernisierung vorhandener Erschließungseinrichtungen führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten sondern zu Erhaltungsaufwand, es sei denn, das Grundstück wird durch die Maßnahme in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.

  2. Dieser Grundsatz gilt für alle Einkunftsarten in gleicher Weise.

  3. Kanalanschlusskosten für bebaute landwirtschaftliche Grundstücke, bei denen das Wohnhaus bisher durch eine hauseigene Kläranlage erschlossen war, stellen daher - unabhängig von der Größe des Grundstücks – abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 619 Nr. 12
KAAAB-13487

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 29.08.2000 - 15 K 229/98

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