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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 6512/98

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1 Satz 1, EWG-Richtlinie 77/388 Art. 4 Abs. 1, EWG-Richtlinie 77/388 Art. 4 Abs. 2

Betreiben einer Solaranlage als unternehmerische Tätigkeit

Leitsatz

  1. Leistungen, die sich nur als Nebenfolge einer nichtunternehmerischen Betätigung (Privatbereich) ergeben, sind grundsätzlich dem nichtunternehmerischen Bereich zuzurechnen, solange sie nicht einen "geschäftlichen" Rahmen i.S. des § 2 UStG erreichen.

  2. Die Lieferung des aus seiner Solaranlage nicht für den Eigenbedarf nutzbaren, überschüssigen Stroms an ein Stromerzeugungsunternehmen ist nicht als nachhaltige wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 2 UStG anzusehen, wenn der Umsatz aus den Stromlieferungen im Verhältnis zu den Kosten der Anlage wirtschaftlich nicht ins Gewicht fällt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EAAAB-13382

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 04.04.2001 - 6 K 6512/98

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