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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 3168/99

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2

Berücksichtigung von nicht sozialversicherungspflichtigen Abfindungszahlungen im Rahmen des Vorwegabzugs

Leitsatz

Im Rahmen der Begrenzung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG 1990 ist für die Kürzung des sogenannten Vorwegabzugs neben dem „normalen„ Arbeitslohn auch eine nicht sozialversicherungspflichtige Abfindung zu berücksichtigen, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses gezahlt hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 622 Nr. 12
TAAAB-13351

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 11.07.2000 - 3 K 3168/99

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