Anspruch auf Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG für ein auf fremden Grund und Boden errichtetes Gebäude
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für einen Grundstückstausch mit dem Eigentümer des irrtümlich bebauten Grundstücks als außergewöhnliche
Belastung
Leitsatz
1. Nach der Auslegung des § 3 FördG auf Grund seines Wortlauts und seiner Stellung im Gesetz setzt die Inanspruchnahme von
Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum des Bauherrn an dem Grundstück
voraus.
2. Errichtet ein Steuerpflichtiger infolge eines Planungsfehlers des Architekten ein Gebäude irrtümlich auf dem Nachbargrundstück,
so sind die Aufwendungen, die in Zusammenhang mit einem Grundstückstausch mit dem Eigentümer des von ihm bebauten Grundstücks
entstehen und von der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten nicht erstattet werden, nicht als außergewöhnliche Belastung
abzugsfähig.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): KAAAB-13140
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THÜRINGER FINANZGERICHT, Urteil v. 31.01.2001 - III 1479/99
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