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Thüringer Finanzgericht Urteil v. - III 938/01

Gesetze: StBerG § 40a Abs 1 S 6 StBerGDV § 7 S 3 GG Art 12 Abs 1

Es ist nicht verfassungswidrig, dass nach dem keine Wiederholungsprüfungen nach § 40a StBerG durchgeführt werden

Leitsatz

1. Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass gemäß § 7 Satz 3 StBerGDV nach dem keine Wiederholungsprüfungen zur endgültigen Zulassung vorläufig bestellter Steuerbevollmächtigter im Beitrittsgebiet mehr durchgeführt werden. 2. Insbesondere liegt kein Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl vor, da die eingeräumte Übergangszeit von gut sieben Jahren zur Erfüllung der Voraussetzungen ausreichend bemessen gewesen ist, selbst wenn in dieser Zeit zwei Wiederholungsprüfungen erforderlich gewesen sein sollten. Es lag an den Berufsangehörigen, sich den Prüfungen so rechtzeitig zu unterziehen, dass sie auch unter Berücksichtigung des Risikos des Nichtbestehens die Voraussetzungen für ihre endgültige Bestellung nach § 40a StBerG innerhalb der Übergangszeit erfüllen konnten.

Fundstelle(n):
CAAAB-13121

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Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 22.08.2001 - III 938/01

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