Maßgeblichkeit des tatsächlichen
Kulturartenverhältnisses bei der Ermittlung des Ersatzvergleichswertes
für die landwirtschaftliche Nutzung von im Beitrittsgebiet gelegenen
Flächen eines Überschwemmungsgebietes
des
Grundsteuermessbetrages auf den
Leitsatz
Zugrundelegung des tatsächlichen
Kulturartenverhältnisses bei der Ermittlung des Ersatzvergleichswertes
für die landwirtschaftliche Nutzung i. S. des § 125 Abs. 6 Satz 2 Nr
1 Buchst. a BewG: Sind Flächen nur deshalb Grünlandflächen, weil
eine Nutzung als Ackerland wegen ihrer Lage in einem Überschwemmungsgebiet
tatsächlich nicht möglich ist, ist ein Abstellen auf das
tatsächliche Kulturartenverhältnis nur dann möglich, wenn und
soweit diese Grünlandflächen den durchschnittlichen
(gegendüblichen) Grünlandanteil in der jeweiligen Gemeinde
übersteigen. Denn nur insoweit obliegt der Umfang der
Grünlandflächen nicht dem Einfluss des Betriebsleiters, so dass
für diese Flächen das tatsächliche Kulturartenverhältnis
als maßgeblich anzusehen ist.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 243 Nr. 5 UAAAB-12934
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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 08.11.2001 - 3 (2) K 715/97
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