Gesellschaftliche Veranlassung von Barauszahlungen an den
Treugebergesellschafter
Zulässigkeit der auf Änderung
eines Steuerbescheids nach
§ 164 Abs. 2 Satz
2 AO 1977 gerichteten Klage bei Aufhebung des
Nachprüfungsvorbehalts durch das FA
Körperschaftsteuer 1997
Leitsatz
1. Eine verdeckte
Gewinnausschüttung ist anzunehmen, wenn der
Gesellschaftergeschäftsführer dem ehemaligen
Gesellschaftergeschäftsführer und nunmehrigen Treugebergesellschafter
einer GmbH, der gleichzeitig Bevollmächtigter des verbundenen
Buchführungs- und Geschäftsführungsunternehmens ist,
Gesellschaftsmittel persönlich in bar auszahlt, um allenfalls
möglicherweise später eine abweichende Zuordnung dieser Mittel zu
betrieblichen Zwecken vorzunehmen (hier: Abschluss eines Darlehensvertrages mit
dem verbundenen Buchführungs- und Geschäftsführungsunternehmen
ohne Zuordnung der Barauszahlungen zu diesem Rechtsverhältnis).
2. Zur Zulässigkeit einer auf
Änderung der Körperschaftsteuerfestsetzung nach
§ 164 Abs. 2 Satz
2 AO 1977 gerichteten Verpflichtungsklage bei Aufhebung
des Vorbehalts der Nachprüfung durch das FA während des
finanzgerichtlichen Verfahrens (Ablehnung des
,
BStBl. II 1984, 788).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): TAAAB-12823
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Online-Dokument
Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 15.04.2002 - 5 K 807/01
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