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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 440/02 (Kg) EFG 2003 S. 332 Nr. 5

Gesetze: EStG § 64 Abs. 2 S. 1

Aufnahme eines Studenten mit Hauptwohnsitz am Studienort in den Haushalt seiner Mutter i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG

Familienleistungsausgleich

Leitsatz

Ein Student, der am Studienort zusammen mit Kommilitonen in Form einer Wohngemeinschaft eine Wohnung gemietet hat, kann auch dann, wenn er seinen Hauptwohnsitz dorthin umgemeldet hat, im Haushalt seiner Mutter aufgenommen sein, wenn ihm in der mütterlichen Wohnung ein Zimmer samt eigenem Bad zur Verfügung steht und er regelmäßig an den Wochenenden und in der vorlesungsfreien Zeit, sofern er nicht durch Ferienarbeit gebunden ist, dorthin zurückkehrt.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 332 Nr. 5
PAAAB-12820

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.09.2002 - 5 K 440/02 (Kg)

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