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Sächsisches FinanzgerichtBFH Urteil v. - 3 K 2126/99 EFG 2002 S. 1080 Nr. 17

Gesetze: FördG § 7

Kein Abzugsbetrag nach § 7 FördG nach Übertragung eines Grundstücks von den Eltern auf das Kind und Selbstnutzung durch die Eltern

Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 1997

Leitsatz

Die Förderung nach § 7 FördG ist an das fortbestehende Eigentumsrecht des den Abzugsbetrag begehrenden Steuerpflichtigen geknüpft. Haben Eltern das Eigentum an einem Eigenheim auf die Tochter übertragen und nutzen sie das Haus danach unverändert zu eigenen Wohnzwecken aufgrund eines einfachen Wohnrechts, steht ihnen kein Abzugsbetrag nach § 7 FördG mehr zu, weil sie weder bürgerlich-rechtliche noch wirtschaftliche Eigentümer des Eigenheims sind.

Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1080 Nr. 17
VAAAB-12805

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Sächsisches FinanzgerichtBFH, Urteil v. 10.09.2001 - 3 K 2126/99

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