Kein Abzugsbetrag nach
§ 7 FördG
nach Übertragung eines Grundstücks von den Eltern auf das Kind und
Selbstnutzung durch die Eltern
Einkommensteuer und
Solidaritätszuschlag 1997
Leitsatz
Die Förderung nach
§ 7 FördG
ist an das fortbestehende Eigentumsrecht des den Abzugsbetrag begehrenden
Steuerpflichtigen geknüpft. Haben Eltern das Eigentum an einem Eigenheim
auf die Tochter übertragen und nutzen sie das Haus danach unverändert
zu eigenen Wohnzwecken aufgrund eines einfachen Wohnrechts, steht ihnen kein
Abzugsbetrag nach
§ 7 FördG
mehr zu, weil sie weder bürgerlich-rechtliche noch wirtschaftliche
Eigentümer des Eigenheims sind.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1080 Nr. 17 VAAAB-12805
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Sächsisches FinanzgerichtBFH, Urteil v. 10.09.2001 - 3 K 2126/99
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