Zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen erforderlicher
Erwerb einer Beteiligung an einer Grundstücks-GbR mit fest zugeordneter
Teileigentumserheit kein grunderwerbsteuerlicher Gestaltungsmissbrauch
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Der Erwerb einer von Anfang an mit
einer besonderen Berechtigung am Grundstück bzw. Eigentumswohnung bzw.
Teileigentumseinheit verbundenen Beteiligung an einer Personengesellschaft ist
nach der BFH-Rechtsprechung missbräuchlich und nach
§ 1 Abs. 1 Nr. 1
GrEStG grunderwerbsteuerbar, wenn außer einer
Grunderwerbsteuerersparnis für den Anteilserwerb an Stelle der an sich
gebotenen Übertragung des Grundstückseigentums keine anderen
beachtlichen Gründe geltend gemacht werden können.
2. Triftige –gegen eine
„Unangemessenheit„ der Gestaltung i. S. von
§ 42 AO 1977
sprechende– Gründe liegen aber vor, wenn der Steuerpflichtige bei
einem „direkten„ Erwerb einer Teileigentumseinheit anders als
beim Erwerb der Gesellschaftsanteile die 50 %ige Sonderabschreibung nach §
4 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 3
Fördergebietsgesetz nicht mehr erhalten hätte,
zudem durch die konkrete Ausgestaltung der Gesellschaftsbeteiligung das
persönliche Haftungsrisiko reduziert und eine den individuellen
Bedürfnissen des Gesellschafters gerecht werdende Finanzierung
ermöglich worden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2002 S. 1464 Nr. 23 EFG 2002 S. 1104 Nr. 17 GAAAB-12794
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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 11.04.2002 - 2 K 2388/99
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