Kein Billigkeitserlass aufgrund der Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 5 bis 7 GrEStG bei Umstrukturierung einer Genossenschaft
deren Anteile sich in privater Hand befinden
Leitsatz
Die Grunderwerbsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 5 bis 7 GrEStG ist zu gewähren, um die Privatisierung staatlicher Vermögen zu
erleichtern bzw. um den Wohnungsbestand unter Berücksichtigung sozialer Belange schrittweise in eine marktwirtschaftliche
Wohnungswirtschaft zu überführen. Die Steuerbefreiung gilt nur für Rechtsvorgänge, die vor dem verwirklicht wurden.
Dies schließt den Erlass der Grunderwerbsteuer nach § 163 AO für den Fall aus, dass eine Genossenschaft durch die Übertragung
von Grundstücken im Jahr 1993 umstrukturiert wurde, wobei Anteile der Genossenschaft von Privatpersonen gehalten wurden und
werden.
Fundstelle(n): RAAAB-12721
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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.05.2000 - 3 K 383/97
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