Billigkeitserlass von Erbschaftsteuer in Zusammenhang mit
geerbtem Grundvermögen emigrierter NS-Verfolgter
Leitsatz
In einem vom
Erbschaftsteuerfestsetzungsverfahren getrennten Billigkeitsverfahren kann das
Unrecht der Vertreibung der Erblasser durch das NS-Regime und der daraus
folgenden lediglich beschränkten Steuerpflicht der inländische
Grundstücke erbenden Nachfahren zu berücksichtigen sein. Für den
Umfang der Billigkeitsmaßnahme könnte die Zeitspanne zwischen der
bestandskräftigen Rückübertragung der unter staatlicher
Verwaltung stehenden Grundstücke und dem Erbfall als Maßstab dienen
(Verfahren der Aussetzung der Vollziehung).
Fundstelle(n): GAAAB-12716
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Sächsisches FG, Beschluss v. 22.01.2003 - 2 V 545/02
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