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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1337/02

Gesetze: StBerG § 3 Nr. 4AO 1977 § 80 Abs. 5AO 1977 § 80 Abs. 7 EGVtr Art. 50 EG Art. 49 (früher Art. 59 EGVtr)

Zurückweisung eines Belastingadviseurs als Bevollmächtigten

Begriff der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen

Zurückweisung als Bevollmächtigter

Leitsatz

1. Die Unterstützung bei der Anfertigung von Steuererklärungen ist eine Hilfeleistung in Steuersachen i.S. von § 80 Abs. 5 AO.

2. Eine Hilfeleistung in Steuersachen ist nur dann nicht geschäftsmäßig, wenn sie aus Anlass eines besonderen Einzelfalles geleistet wird.

3. Das FA hat einen in den Niederlanden niedergelassenen, nicht nach § 3 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung befugten Belastingadviseur zurückzuweisen.

4. Die in Art. 49, 50 EGV geregelte Dienstleistungsfreiheit ist durch das Merkmal der Zeitdauer von dem Institut der Niederlassungsfreiheit abzugrenzen und betrifft daher nur vorübergehende Tätigkeiten. Ein Belastungsadviseur, der über Jahre hinweg deutsche Staatsangehörige mit inländischem Wohnsitz und inländischen Einkünften betreut hat und betreut, ist im Inland nicht nur vorübergehend tätig, kann sich daher nicht auf die Art. 49, 50 EGV berufen und ist daher nicht nach § 3 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

Fundstelle(n):
WAAAB-12699

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Sächsisches FG, Urteil v. 12.12.2002 - 6 K 1337/02

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