Zurückweisung eines Belastingadviseurs als
Bevollmächtigten
Begriff der
geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen
Zurückweisung als Bevollmächtigter
Leitsatz
1. Die Unterstützung bei der
Anfertigung von Steuererklärungen ist eine Hilfeleistung in Steuersachen
i.S. von
§ 80 Abs. 5 AO.
2. Eine Hilfeleistung in Steuersachen
ist nur dann nicht geschäftsmäßig, wenn sie aus Anlass eines
besonderen Einzelfalles geleistet wird.
3. Das FA hat einen in den
Niederlanden niedergelassenen, nicht nach
§ 3 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung
befugten Belastingadviseur zurückzuweisen.
4. Die in Art. 49, 50
EGV geregelte Dienstleistungsfreiheit ist
durch das Merkmal der Zeitdauer von dem Institut der Niederlassungsfreiheit
abzugrenzen und betrifft daher nur vorübergehende Tätigkeiten. Ein
Belastungsadviseur, der über Jahre hinweg deutsche Staatsangehörige
mit inländischem Wohnsitz und inländischen Einkünften betreut
hat und betreut, ist im Inland nicht nur vorübergehend tätig, kann
sich daher nicht auf die Art. 49, 50
EGV berufen und ist daher nicht nach
§ 3 Nr. 4 StBerG zur Hilfeleistung in
Steuersachen befugt.
Fundstelle(n): WAAAB-12699
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 12.12.2002 - 6 K 1337/02
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