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Finanzgericht des Saarlandes Urteil v. - 2 K 234/97

Gesetze: AO 1977 § 227EStG § 8 Abs 2 a. F. LStR 1990/1993 Abschn 31 Abs 7 S 3 Nr 4 LStR 1990/1993 Abschn 31 Abs 7 S 3 Nr 5 S 1 AO 1977§ 5 FGO § 102

Erlass von Einkommensteuer wegen sachlicher Unbilligkeit; Anwendung der 1-v.H.-Methode für die Ermittlung des privaten Nutzunganteils einer Pkw-Gestellung

Leitsatz

1. Erfolgt die Ermittlung des geldwerten Vorteils eines vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw gemäß § 8 Abs. 2 EStG i.d.F. vor 1996 i.V.m. Abschn. 31 Abs. 7 Satz 3 Nr. 4 LStR 1990/1993 nach der 1-v.H.-Methode, führt die Nichtberücksichtigung der vom Arbeitgeber getragenen Unterhaltskosten zu keinem teilweisen Erlass der bestandskräftig festgesetzen Einkommensteuer wegen sachlicher Unbilligkeit.

2. Eine zum teilweisen Steuererlass führende sachliche Unbilligkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheids setzt neben einer offensichtlich und eindeutig unrichtigen Steuerfestsetzung voraus, dass es dem Steuerpflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar war, sich rechtzeitig gegen die Fehlerhaftigkeit zu wehren.

Fundstelle(n):
YAAAB-12655

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Finanzgericht des Saarlandes, Urteil v. 12.06.2001 - 2 K 234/97

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