Pfändungsschutz über die Pfändungsfreigrenzen hinaus
Leitsatz
Der alleinstehende Kl. bezog Arbeitslosengeld, von dem das FA den über die Pfändungsfreigrenze hinausgehenden Betrag gepfändet
hatte. Der Kl. beantragte daraufhin Pfändungsschutz nach § 850f ZPO, weil ihm infolge der Belastung mit monatlicher Wohnungsmiete
von rd. 1000 DM für seine 3 ZKB-Wohnung nur noch etwa 200 DM zum Leben verblieben. Das FG wies die Klage mit der Begründung
ab, dem Kl. sei es zuzumuten, durch die Anmietung einer preisgünstigeren Wohnung die Differenz zwischen Miete und pfändungsfreiem
Betrag zu vergrößern ().
Fundstelle(n): EFG 2000 S. 161 UAAAB-12477
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FINANZGERICHT DES SAARLANDES, Urteil v. 07.12.1999 - 1 K 130/99